Die Rechtsanwälte in Leipzig
Jeder hat das Recht auf freie Anwaltswahl (§ 3 Abs. 3 BRAO). Es gibt grundsätzlich auch keinen Zwang sich vor Gericht, z. B. dem Amtsgericht oder dem Arbeitsgericht, von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Diese Rechte können aber gesetzlich eingeschränkt sein. So ist z. B. in § 78 ZPO die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten gesetzlich vorgeschrieben.
1. Fachanwälte für Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Leipzig
Wie findet man nun aber den richtigen Rechtsanwalt? Angesichts der zunehmenden Komplexität der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, haben sich auch die Rechtsanwälte in Leipzig zunehmend spezialisiert. Das zeigt sich nicht nur in dem zunehmenden Erwerb von Fachanwaltsbezeichnungen, sondern auch in dem Zusammenschluss zu Anwaltsgemeinschaften und Rechtsanwaltssozietäten in Rechtsanwaltskanzleien. Es ist deshalb empfehlenswert sich einen Anwalt zu suchen, der sich auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert hat. Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wäre also ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die richtige Wahl, bei einer Kündigung des Mietvertrages wäre das ein Rechtsanwalt für Mietrecht und bei einem Verkehrsunfall wäre der Anwalt für Verkehrsrecht richtig.
Wer sich ganz sicher sein möchte, der kann sich an einen Fachanwalt wenden. Ein Fachanwalt kann nur sein, wer besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat, die das Maß dessen erheblich übersteigen, das üblicherweise durch die Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO). Ferner kann ein Fachanwalt nur sein, wer bereits drei Jahre als Anwalt tätig war (§ 3 FAO).
Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse für einen Fachanwalt setzt weiter voraus, dass dieser erfolgreich an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen hat (§ 4 FAO).
Für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen muss der Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre in seinem Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen bearbeitet haben (§ 5 S. 1 FAO).
Die besonderen praktischen Erfahrungen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht nachgewiesen, wenn er 100 Fälle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bearbeitet hat (§ 5 S. 1c i.V.m. § 10 FAO).
Ein Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht hat die praktischen Erfahrungen nachgewiesen, wenn er 120 Fälle auf dem Gebiet des Mietrechts bearbeitet hat (§ 5 S. 2j i.V.m. § 14c FAO).
Weiterführende Informationen zu den Unterschieden zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt erhalten Sie auf: Fachanwalt. Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten und Rechtstipps gibt es auf Juraforum.
2. Rechtsanwalt Henry Bach Leipzig
Rechtsanwalt Henry Bach ist seit 1994 als Anwalt in Leipzig tätig. Er verfügt also über eine umfangreiche praktische Erfahrung von 20 Jahren durch seine Tätigkeit als Anwalt. Da sich sein Schwerpunktbereich zunächst auf das Arbeitsrecht konzentrierte, erwarb er 1999 die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In der Folgezeit bildete sich als weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit das Mietrecht heraus, weshalb er im Jahr 2006 auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht wurde. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Baurecht.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt besteht für ihn eine jährliche Fortbildungsverpflichtung, um eine hohe Qualität der Rechtsberatung und Vertretung sicher zu stellen.