Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Leipzig
Fachanwalt Arbeitsrecht Leipzig

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Leipzig

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, werden Sie in unserer Kanzlei in Leipzig überwiegend von Rechtsanwalt Bach als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Kennzeichnend für das Arbeitsrecht ist die abhängige Beschäftigung, also wer Arbeit für einen anderen in einem Abhängigkeitsverhältnis leistet. Wer selbstständig bestimmen kann wie er seine Arbeit gestaltet, ist demnach kein Arbeitnehmer. Im Arbeitsrecht wird deshalb auch häufig ein Anwalt tätig um festzustellen, wer ein Arbeitnehmer und wer Scheinselbstständiger ist.
Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch den Arbeitsvertrag begründet, der häufig Anlass dazu gibt, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Das Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt und ist sowohl dem öffentlichen Recht, als auch dem Privatrecht zuzuordnen. Zum öffentlichen Recht gehören insbesondere das Arbeitsschutzrecht und die Schutzvorschriften für besondere Gruppen von Arbeitnehmern, wie z. B Schwangeren oder schwerbehinderten Menschen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht macht diese Rechte i.d.R. durch eine Kündigungsschutzklage geltend. Demgegenüber gehört die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Privatrecht.
Daneben sind auch weite Bereiche des Arbeitsrechts überhaupt noch nicht gesetzlich geregelt, wie z. B. das Recht der Arbeitnehmerhaftung oder das Arbeitskampfrecht. Das Arbeitsrecht ist deshalb auch weitgehend Richterrecht und die Kenntnis der Rechtsprechung für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unabdingbar.

Soweit sie die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen, sind die gesetzlichen Regelungen regelmäßig einseitig zwingend, d.h. von ihnen kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, was durch einen Anwalt für Arbeitsrecht zu prüfen ist.
Um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte schnell und notfalls auch ohne Rechtsanwalt im Arbeitsrecht durchzusetzen, besteht für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis eine Sondergerichtsbarkeit in Form der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Arbeitsgerichtsverfahren ist im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei Rechtsgebiete, auf denen der Anwalt tätig ist, das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.

1. Rechtsanwalt Individualarbeitsrecht Leipzig

a) Individualarbeitsrecht

Das Recht des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsschutzrecht bezeichnet man als Individualarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist also der Teil des Arbeitsrechts, der sich auch mit dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitsverträgen beschäftigt, wo auch häufig ein Rechtsanwalt benötigt wird. Mit dem Individualarbeitsrecht kommt somit jeder Arbeitnehmer in Berührung. Das wichtigste Teilgebiet des Individualarbeitsrechts ist das Kündigungsschutzrecht. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt.

b) Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Das wichtigste Gesetz zur Einschränkung der Kündigungsfreiheit ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist der Bereich im Arbeitsrecht, wo am häufigsten die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt benötigt wird. Das KSchG unterscheidet drei Formen der Kündigung, die von dem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen zu prüfen sind.

aa) Personenbedingte Kündigung

Der personenbedingten Kündigung liegt kein steuerbares Verhalten zu Grunde. Der Arbeitnehmer handelt hier nicht schuldhaft, weshalb dieser Kündigung i.d.R. auch keine Abmahnung vorauszugehen hat. Typische Beispiele sind hier die Kündigung wegen Krankheit, die Kündigung wegen einer Alkoholkrankheit oder die Kündigung wegen Schlechtleistung. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüft hier eine negative Zukunftsprognose.

bb) Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist das Verhalten steuerbar. Der Arbeitnehmer handelt vorwerfbar, weshalb der Anwalt für Arbeitsrecht den Sachverhalt erfragen wird und ob der Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen ist. Beispiele hierfür sind die Verdachtskündigung, die Kündigung wegen Pflichtverletzungen bei einer Krankheit oder die Kündigung wegen Selbstbeurlaubung.

cc) Betriebsbedingte Kündigung

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist das Beschäftigungsbedürfnis des Arbeitnehmers entfallen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird hier prüfen, ob der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers dauerhaft weggefallen und auch keine anderweitige Weiterbeschäftigung möglich ist. Ebenso ist durch den Anwalt zu prüfen, ob die Grundsätze der Sozialauswahl eingehalten wurden.

c) Häufige allgemeine Rechtsfragen im Individualarbeitsrecht

Im Arbeitszeitregime treten die meisten Rechtsfragen, die ein Rechtsanwalt klären kann, bei der Abgeltung der Überstunden auf. Aber auch bei Lohnrückständen im Arbeitsverhältnis, wird ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitnehmer zudem ein Arbeitszeugnis, welches oft durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingefordert und überprüft werden muss. Wenn der Urlaub nicht in Natura gewährt wurde, wird ein Rechtsanwalt zu der Frage benötigt, ob ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht.

Im Bereich der Arbeitnehmerhaftung kann ein Rechtsanwalt die Frage beantworten, ob ein Schadenersatzanspruch berechtigt geltend gemacht wird. Ebenso kann ein Rechtsanwalt klären, ob eine Weisung des Arbeitgebers rechtmäßig ist. Spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, besteht zudem Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, ob die Abmahnung berechtigt ist und ggf. gerichtlich die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt werden kann.

2. Rechtsanwalt für kollektives Arbeitsrecht in Leipzig

Das Arbeitsrecht ist nicht nur durch staatliche Gesetze geregelt. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind Gestaltungsfaktoren im Arbeitsrecht, die der Anwalt im Beratungsgespräch erfragen muss.

a) Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften

Auf der überbetrieblichen Ebene stehen sich die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften als Arbeitnehmerverbände gegenüber. Die Tarifvertragsparteien haben ebenfalls die Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen zu regeln. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Tarifvertragsgesetz.
Da es bei Tarifkonflikten keine staatliche Zwangsschlichtung gibt, wird die Tarifautonomie auch durch den Arbeitskampf gewährleistet. Im Rahmen des Arbeitskampfes sind Streiks und Aussperrungen zulässig. Um zu einer Einigung zu gelangen, kann von den Tarifvertragsparteien ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, wo oft ein Rechtsanwalt mitwirkt.

b) Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auf der betrieblichen Ebene stehen sich der Arbeitgeber und die Belegschaft gegenüber. Um den Arbeitnehmer auch im Betrieb an den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beteiligen, wurde eine Betriebsverfassung geschaffen, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Repräsentant der Belegschaft innerhalb des Betriebes ist der Betriebsrat, der mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen schließen kann. Hierfür kann er sich Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einholen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Rechtsberatung des Betriebsrates durch einen Rechtsanwalt zu erstatten (§ 40 BetrVG). Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber können im Einigungsstellenverfahren (§ 76 BetrVG) beigelegt werden, bei denen oft ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingesetzt wird.

c) Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Das kollektive Arbeitsrecht spielt insofern für den einzelnen Arbeitnehmer eine Rolle, weil die Regelungen der überbetrieblichen Ebene (z.B. Tarifverträge) und die Regelungen auf betrieblicher Ebene (z. B. Betriebsvereinbarungen), auch Regelungen enthalten können, die von dem beauftragten Anwalt im Arbeitsverhältnis zu beachten sind. So gilt z. B. ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag selbst dann für die Arbeitsvertragsparteien, wenn sie nicht einer Tarifvertragspartei angehören. Ebenso spielen die Mitbestimmungsrechte z.B. des Betriebsrates bei der Zustimmung zu einer Kündigung (Betriebsratsanhörung), auch für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine wichtige Rolle, deren Einhaltung der Anwalt für Arbeitsrecht prüfen muss.

3. Anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Arbeitsrecht in Leipzig

Das Arbeitsrecht macht eines unserer Tätigkeitsschwerpunkte in Leipzig aus. Die Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt sich seit 1994 in Leipzig mit dem Arbeitsrecht. Dieser Spezialisierung der Rechtsanwälte wollten wir auch durch eine entsprechende Ausbildung Rechnung tragen. Ein Zeichen für hohe arbeitsrechtliche Kompetenz ist die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“, welche Rechtsanwälten von der zuständigen Rechtsanwaltskammer für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet verliehen wird. Rechtsanwalt Henry Bach ist deshalb seit 1999 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig. Als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht besteht für ihn eine jährliche Fortbildungspflicht, um einer hohen Qualität der Rechtsberatung und Rechtsvertretung auf dem Rechtsgebiet Rechnung zu tragen.

4. Kosten des Rechtsanwalts im Arbeitsrecht

Eine Besonderheit ist es im Arbeitsrecht, dass im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz die Kosten des eigenen Rechtsanwalts auch dann nicht durch die Gegenpartei zu erstatten sind, wenn der Rechtsstreit gewonnen wird (§ 12a Abs.1 ArbGG). Die Kosten des eigenen Anwalts sind also in der ersten Instanz durch jede Partei selbst zu tragen unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird. Lediglich im Berufungsverfahren findet im Arbeitsrecht eine Kostenerstattung statt. In der zweiten Instanz bleibt es also bei dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz, dass die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis vom Obsiegen und Unterliegen, von der unterliegenden Partei zu erstatten sind.

Lediglich dann, wenn eine sehr hohe unbegründete Forderung mit der Absicht im Arbeitsrecht geltend gemacht wird, dem Gegner einen Schaden zuzufügen, weil er die Kosten seines Rechtsanwalts tragen muss, kann in dieser Höhe ein Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB entstehen. In diesem Fall nimmt das Arbeitsgericht Leipzig an, dass die Regelung des § 12a Abs.1 ArbGG mißbraucht wurde, weshalb ein Schadenersatzanspruch in Höhe der Kosten des eigenen Rechtsanwalts in der ersten Instanz besteht (ArbG Leipzig 10.05.2006, Az. 17 Ca 7564/05).

Hier können Sie auch unsere Videobeiträge zum Arbeitsrecht auf Youtube ansehen.