Baumängel

Anwalt Baumängel
Baumängel

Vor einem Werklohnprozess sollte im Baurecht von dem Bauunternehmer in Zusammenarbeit mit seinem Rechtsanwalt sorgfältig überlegt werden, ob von dem Bauherrn geltend gemachte Baumängel wirklich unbegründet sind.

Werden im Prozess durch den Bauherrn oder seinen Rechtsanwalt Baumängel eingewandt, ist i.d.R. ein Sachverständigengutachten notwendig. Das bedeutet aber, dass der Prozess erheblich längere Zeit in Anspruch nimmt und so erhebliche Kosten verursachen kann, dass die Kosten des Rechtsstreites in keinem Verhältnis zur Werklohnforderung stehen.

Zudem macht der Bauherr i.d.R. bei Mängeln von seinem Zurückbehaltungsrecht an der Werklohnforderung Gebrauch, welches die Höhe des Doppelten der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten erreicht (§ 641 Abs. 3 BGB).

Im Zweifel sollten daher etwaig vorhandene Baumängel beseitigt werden, ehe die Werklohnforderung durch einen Rechtsanwalt gerichtlich beigetrieben wird.

Rechtsanwalt Henry Bach Leipzig
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