Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht Leipzig

Das Wohnungseigentumsrecht ist neben dem Mietrecht eines der Rechtsgebiete, auf denen ein Rechtsanwalt als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht besondere Kenntnisse nachweisen muss.

1. Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Leipzig

Rechtsprobleme, bei denen ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht benötigt wird, ergeben sich beim Wohnungseigentumsrecht schon bei der Frage, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören und wer demzufolge die Kosten der Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) hierfür zu tragen hat. Ein weiteres Problemfeld, bei dem häufig ein Anwalt benötigt wird, betrifft die Frage, wie eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen wird und wie Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft über welche Beschlussgegenstände und mit welcher Mehrheit gefasst werden dürfen. Hieraus ergibt sich dann auch gleich das Problem zu dem häufig ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Anspruch genommen wird, wie fehlerhafte Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten werden können. Aber auch der Gebrauch des Wohnungseigentums, welche Baumaßnahmen verlangt werden können und die ordnungsgemäße Verwaltung wirft oft Fragen auf.

Schließlich ist die Finanzierung der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Wirtschaftsplan, die Sonderumlage, die Jahresabrechnung und das Hausgeld wichtig. Grundlegendes zu diesen Fragen wollen wir als Fachanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht auf den folgenden Seiten erläutern.

2. Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Leipzig für Rechte der Wohnungseigentümer

Der einzelne Wohnungseigentümer benötigt einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht vor allem dann, wenn es um die Rechte und Pflichten geht, die sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ergeben.
So wird ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht häufig zu Rate gezogen, wenn es um die Grenzen des Gebrauchs von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum geht. Aber auch die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums ist Gegenstand von Konflikten, die einen Rechtsbeistand für Wohnungseigentumsrecht erfordern (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG).
Schließlich wird auch ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht tätig, wenn es darum geht, die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen der Wohnungseigentümer zu beurteilen und etwaige Beseitigungsansprüche gerichtlich durchzusetzen (§ 20 WEG). Zudem hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, der auch durch einen Rechtsanwalt gerichtlich durchsetzbar ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG).

3. Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Leipzig für Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft

Für Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer ist durch den Rechtsanwalt zu beachten, dass das Gericht für Wohnungseigentumssachen ausschließlich zuständig ist. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtsfähig. Daher muss der Anwalt für Wohnungseigentumsrecht eine Klage der parteifähigen Wohnungseigentümergemeinschaft unter der Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks, des Vertreters (Wohnungseigentumsverwalter) und der ladungsfähigen Anschrift erheben.

a) Rechtsanwalt für Hausgeldforderungen und Forderungen aus einer Sonderumlage

Der Verwalter hat die Aufgabe, die aufgrund des Wirtschaftsplanes zu zahlenden Hausgeldvorauszahlungen und ggf. eine Sonderumlage abzurufen. Wird das Hausgeld oder die Sonderumlage nicht rechtzeitig bezahlt, entspricht die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen durch einen Rechtsanwalt ordnungsgemäßer Verwaltung. Die rechtzeitige Beitreibung von rückständigen Hausgeldern oder Forderungen aus einer Sonderumlage durch einen Anwalt ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Wohnungseigentümergemeinschaft, da diese Vorschüsse dazu dienen, die Liquidität der Gemeinschaft zu erhalten. Soll der Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Hausgeldforderungen oder die Zahlung einer Sonderumlage gerichtlich durchsetzen, gilt der Gerichtsstand gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG.

b) Rechtsanwalt für Forderungen aus der Jahresabrechnung/Einzelabrechnung

Mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung und die Einzelabrechnung wird die Nachzahlungspflicht eines Wohnungseigentümers bei einem negativen Abrechnungsergebnis fällig. Wird die Forderung nicht beglichen, entspricht die Beauftragung eines Anwalts im Wohnungseigentumsrecht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die gerichtliche Geltendmachung der Forderung aus der Jahresabrechnung durch einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht erfolgt ebenfalls nach dem Gerichtsstand gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG.

4. Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Leipzig für Wohnungseigentumsverwalter

Auch für Streitigkeiten des Wohnungseigentumsverwalters zu einzelnen Wohnungseigentümern wie im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft, wird häufig ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Anspruch genommen.
So benötigt der Wohnungseigentumsverwalter einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht, wenn es um Fragen der Bestellung oder Abberufung des Verwalters geht. Ebenso wird ein Anwalt benötigt, wenn es Streit um die Wirksamkeit oder Auslegung des Verwaltervertrages gibt oder über den Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters.
Auch für Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter auf Auskunftserteilung oder Rechnungslegung wird oft ein Rechtsbeistand für Wohnungseigentumsrecht beauftragt.
Für Streitigkeiten mit dem Wohnungseigentumsverwalter ist ebenfalls das Gericht für Wohnungseigentumssachen zuständig (§ 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG).

5. Rechtsanwalt im Wohnungseigentumsrecht für Anfechtung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft

Ob ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefasster Beschluss wirksam ist, kann oft erst nach einer Rechtsberatung durch einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht eingeschätzt werden. Zu beachten ist hier, dass ein Beschluss i.d.R. nur anfechtbar ist und erst durch eine fristgemäße Anfechtungsklage des Rechtsanwalts durch das Gericht für ungültig erklärt werden muss. Wird ein anfechtbarer Beschluss nicht gerichtlich angegriffen, erwächst er in Rechtskraft. Für Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer ist das Gericht für Wohnungseigentumssachen zuständig (§ 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG).